Mitwirkungspolitik nach § 134b Aktiengesetz (AktG)
DJE ist ein Vermögensverwalter im Sinne von § 134 a Abs. 1 Nr. 2b AktG und beschreibt aufgrund der damit zusammenhängenden Verantwortung nachfolgend ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften gemäߧ 134 b AktG. Portfoliogesellschaften im Sinne dieser Mitwirkungspolitiksind Gesellschaften, in die DJE investiert.
Download:
Mitwirkungspolitik und Berichte über die Umsetzung - Stand 06/2024
Mitwirkungspolitik und Berichte über die Umsetzung - Stand 01/2023
Mitwirkungspolitik und Berichte über die Umsetzung - Stand 01/2022
Mitwirkungspolitik und Berichte über die Umsetzung - Stand 01/2021
Mitwirkungspolitik und Berichte über die Umsetzung - Stand 01/2020