
Barrierefreiheitserklärung
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung der DJE Kapital AG.
Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
82049 Pullach
Deutschland
Tel: +49 89 790453-0
Fax: +49 89 790453-185
E-mail: info@dje.de
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen
Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Anlageberatung
Anlagevermittlung
Abschlussvermittlung
Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungs-konto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögens-verwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Options-scheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung)
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen.
Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden. Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
Zur Anlageberatung
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimmte Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:
Kauf eines Finanzinstruments
Verkauf eines Finanzinstruments
Halten eines Finanzinstruments
Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments
Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung, z. B. der Kauf oder Verkauf des Finanzinstruments, ist nicht Teil der Anlageberatung.
Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes Portfolio ist, bestehend aus Wertpapierdepot und Verrechnungskonto. Diese werden von einer Bank geführt.
Bei dieser Form der Beratung werden regelmäßig Empfehlungen erteilt, um das Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
Was sind Finanzinstrumente?
Die Anlageberatung bezieht sich auf folgende Finanzinstrumente:
Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine)
Anteile an Investmentfonds
Derivate
Keine Finanzinstrumente und damit nicht Gegenstand der Beratung: Immobilien, Edelmetalle, Oldtimer, Kunstwerke, Kryptowerte (z. B. Bitcoin).
Weitere Erläuterungen
Empfehlungen sollen in Ihrem Interesse und gemäß Ihrer Bedürfnisse erfolgen.
Erhebung persönlicher Daten
Zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils befragen wir Sie zu:
Finanzielle Verhältnisse
Anlageziele
Anlagehorizont
Risikobereitschaft
Nachhaltigkeitspräferenzen
Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagen
Vor Vertragsabschluss erhalten Sie Informationen zu Kosten und rechtlichen Details.
Geeignete Empfehlung
Die Empfehlung muss zu Ihren Zielen, Präferenzen, finanziellen Verhältnissen und Kenntnissen passen. Bei portfoliobezogener Beratung gelten vereinbarte Anlagerichtlinien.
Geeignetheitserklärung
Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Begründung (Geeignetheitserklärung), es sei denn, Sie sind als professioneller Kunde eingestuft.
Ausführung der Empfehlung
Die Ausführung ist keine Anlageberatung, sondern Anlage- oder Abschlussvermittlung. Hierfür ist eine gesonderte Information erforderlich. Es wird meist ein kombinierter Vertrag geschlossen.
Regelmäßige Informationen
Nur bei portfoliobezogener Beratung mit Ausführung erhalten Sie regelmäßige Berichte mit Details zur Zusammensetzung, Entwicklung, Kosten, Transaktionen und Geeignetheitserklärung. Auch Verlustmitteilungen ab 10 % Wertverlust werden erstellt.
Laufzeit
Der Vertrag ist unbefristet. Kündigung jederzeit möglich (Textform). Unsere Kündigungsfrist ist im Vertrag geregelt.
Kosten
Sie erhalten eine Information über fixe und ggf. variable Vergütung. Letztere ist von der Performance abhängig. Weitere Kosten entstehen für Depotführung und Handel, ggf. pauschal als "All-In-Fee".
Widerrufsrecht
Widerruf möglich bei Vertragsabschluss außerhalb unserer Räume (z. B. online). Frist: 2 Wochen ab korrekter Widerrufsbelehrung. Bereits erteilte Empfehlungen oder ausgeführte Geschäfte bleiben bestehen.
Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
Barrierefreiheit der Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind
Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:
Wahrnehmbarkeit:
Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.Bedienbarkeit:
Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.Verständlichkeit:
Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.Robustheit:
Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht beschriftete oder versteckte Überschriften
Einige Seiten enthalten Überschriften, die mit aria-hidden ausgeblendet sind.
WCAG: 1.3.1 – Info und BeziehungenFehlende untergeordnete Elemente in HTML-Tags
Strukturelle HTML-Tags sind teilweise unvollständig, was Screenreader-Navigation erschwert.
WCAG: 1.3.1 – Info und BeziehungenNicht korrekt strukturierte Tabellen
Tabellen sind teilweise nicht semantisch ausgezeichnet, was die Zuordnung von Kopf- und Datenzellen behindert.
WCAG: 1.3.1 – Info und BeziehungenFehlstrukturierte Listen
Listen enthalten Elemente, die nicht korrekt als <li> ausgezeichnet sind.
WCAG: 1.3.1 – Info und BeziehungenUnzureichender Farbkontrast
Texte auf einigen Seiten weisen einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund auf.
WCAG: 1.4.3 – Kontrast (Minimum)Zoom-Funktion deaktiviert durch Meta-Viewport
Der meta-viewport verhindert das Vergrößern der Seite, was die Lesbarkeit einschränkt.
WCAG: 1.4.4 – Textgröße ändernNicht tastaturbedienbare scrollbare Elemente
Scrollbare Bereiche sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar.
WCAG: 2.1.1 – TastaturNicht sprechende Bezeichnungen interaktiver Elemente
Buttons und Links sind teilweise nicht korrekt beschriftet, was Sprachsteuerung erschwert.
WCAG: 2.5.3 – Beschriftung im NamenLinks ohne Linktext
Einige Links enthalten keinen aussagekräftigen Text.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertFormularfelder ohne Beschriftung
Eingabefelder sind teilweise nicht mit Labels versehen.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertiFrames ohne Beschriftung
Eingebettete Inhalte sind nicht ausreichend beschrieben.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertUngültige oder doppelte ARIA-Attribute
Es kommen fehlerhafte oder mehrfach verwendete ARIA-IDs vor.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertFokussierbare dekorative Elemente
Nicht-interaktive Elemente sind fälschlicherweise fokussierbar.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertiFrames mit mehrfach vergebenen Beschriftungen
Einige iFrames verwenden identische Beschriftungen, was zu Verwechslungen bei Screenreadern führen kann.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertElemente mit Rollen ohne passende ARIA-Attribute
Einige Elemente sind mit Rollen versehen, enthalten jedoch nicht die erforderlichen ARIA-Attribute.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertButtons ohne Beschriftung
Einige Buttons sind nicht ausreichend beschriftet, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
WCAG: 4.1.2 – Name, Rolle, WertPDF-Dokumente vor dem 28.06.2025
Vor dem 28.06.2025 veröffentlichte PDFs sind teilweise nicht barrierefrei.
WCAG: 1.1.1 – Nicht-Text-InhaltFondsgrafiken mit Entwicklungskurven
Diese sind derzeit nicht barrierefrei darstellbar.
WCAG: 1.1.1 – Nicht-Text-InhaltVideos ohne Untertitel
Ältere Videos enthalten keine Untertitel für hörgeschädigte Nutzer*innen.
WCAG: 1.2.2 – Untertitel (aufgezeichnet)Formulare von HubSpot mit Kontrastproblemen
Eingebundene Formulare weisen Kontrastprobleme und fehlende Beschriftungen auf.
WCAG: 1.4.3 – Kontrast (Minimum), 3.3.2 – Beschriftungen oder AnweisungenApp „Mein DJE“ nicht barrierefrei
Die App ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Als Alternative steht der Webzugang zur Verfügung.
WCAG: Allgemeine Nichtkonformität mit mehreren KriterienOnboardingstrecke & Depotzugang Solidvest
Noch nicht vollständig barrierefrei, wird jedoch schrittweise angepasst.
WCAG: Teilweise nicht konform, schrittweise Umsetzung geplant
Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages (Solidvest)
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über eine spezielle Webseite (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vermögensverwaltungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Erfahrungen und Kenntnisse im Wertpapierbereich sowie Ihrer Risikobereitschaft. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagestrategie anzubieten.
Vorschlag geeigneter Anlagestrategie: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
Registrierung: Nun erfolgt die Registrierung auf der Online-Plattform und die vorher angegebenen Daten werden abgespeichert.
Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagestrategie durch uns. Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch an unseren Kundenservice wenden. Wir unterstützen Sie gerne während unserer Geschäftszeiten.
Unser Ziel ist es, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – unsere Online-Dienstleistung gut nutzen können.
Barrierefreiheit der Anlageberatung
Abschluss des Anlageberatungsvertrages in Textform
Der Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Digitaler Abschluss des Anlageberatungsvertrages
Der Anlageberatungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Anlageberatungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und entspricht inhaltlich dem Ablauf unter Ziffer 3.2. Der Unterschied liegt in der ausschließlich digitalen Abwicklung:
Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
Übermittlung des Fragebogens: Sie beantworten online Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Risikobereitschaft sowie zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Auf dieser Basis werden individuelle Anlagerichtlinien ermittelt.
Geeignete Empfehlungen: Bei portfoliobezogener Beratung erhalten Sie geeignete Anlagerichtlinien auf Basis Ihrer Angaben.
Identitätsprüfung & digitale Signatur: Nach Zustimmung zu den Empfehlungen unterschreiben Sie den Vertrag elektronisch. Die Identitätsprüfung erfolgt über Videoident, eID oder durch den Berater.
Depoteröffnung: Ein Wertpapierdepot wird digital bei der Depotbank eröffnet, sofern nicht bereits vorhanden.
Beginn der Anlageberatung: Die Umsetzung beginnt auf Basis der vereinbarten Anlagerichtlinien. Sie erhalten daraufhin konkrete Anlageempfehlungen.
Der digitale Onboarding-Prozess kann jederzeit unterbrochen und auf anderen Geräten fortgesetzt werden, ohne dass Daten verloren gehen.
In der Regel werden Sie dabei von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen gemeinsam durch den gesamten Prozess geht und alle Schritte verständlich erklärt. Sie können jederzeit Fragen stellen. Die digitalen Dokumente erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen, sind gut wahrnehmbar und verständlich. Bei Bedarf werden sie vorgelesen oder erklärt.
Die Möglichkeiten sich zu beschweren
Beschwerde bei DJE Kapital AG
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Per Post:
DJE Kapital AG
Compliance
Pullacher Straße 24
82049 Pullach
Deutschland
Per E-Mail:
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die DJE Kapital AG ist der Ombudsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter e.V. angeschlossen. Bei Beschwerden können Sie auch die Ombudsstelle des Verbands unabhängiger Vermögenverwalter e.V. anrufen. Ein unabhängiger und neutraler Schlichter kann helfen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen.
Die Kontaktdaten lauten:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Bei Streitigkeiten, an denen Verbraucher beteiligt sind, können sich die Beteiligten auch an die behördliche Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de/schlichtungsstelle
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung haben, können Sie auch einen Antrag an diese Behörde stellen:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Diese Behörde prüft, ob die Anforderungen zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Die Behörde wird unter Umständen gesetzliche Maßnahmen gegen uns einleiten.
In dem Antrag können Sie aufzählen, gegen welche Voraussetzungen des BFSG oder der BFSGV wir verstoßen.
Kontaktdaten der Behörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4530
E-mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de